(schon auf dem Blog « mein privater Garten » vom 2. Juni 2005).
Inzwischen haben es vielleicht die meisten schon gemerkt, dass unser Zusammenleben ein paar unauflösliche Widersprüche enthält und wir oft gezwungen sind, wie hier zwischen zwei Unfertigkeiten zu wählen. Und, es geht nicht anders, diese Wahl müssen wir dann auch verantworten.
Bei Kinderschändern fällt es leichter, den grösstmöglichen Schutz des Kindes zu fordern. Oder wollen Sie verantworten, dass Eltern, dass die Bevölkerung diesen Schutzbedarf des Kindes selber in die Hand nimmt?
Auch hier gilt: wenn die Bevölkerung Kinderschänder hinter Gitter verstecken will, ist dies absolut zu respektieren, wie jede andere politische Entscheidung. Und bei Kinderschändern sollten Richter und Psychiater keine Umfragen mehr benötigen.
Am 2. Juni 2005 schrieb ich auf diesem Blog:
Im Kanton Luzern hat eine Oberrichterin die lebenslängliche Verwahrung eines jungen Vergewaltigers wieder aufgehoben. Sein Opfer war ein kleines Mädchen von 4 (vier) !! Jahren. Zuerst hatte er vor den Augen des Mädchens dessen Grossmutter erschlagen. Zusätzlich ist bekannt, dass der Täter schon straffällig gewesen sei und als schwer therapierbar eingestuft wurde.
Ich bin empört, wütend, ich kann mich kaum halten. Mir kommen Phantasien … Sie verstehen schon …
Diese Oberrichterin steht nicht alleine da. Psychiater und Richter sagen laut, keine Verwahrungsurteile mehr zu empfehlen bzw auszusprechen, weil … lebenslänglich sei zu lange für eine solche Schandtat. Unterschwellig wird von Menschenrechten geredet.
Ich sage ganz klar: eine absolut sichere Justiz gibt es nie, Fehler sind immer möglich. In diesem Falle aber ist der Schutz des Kindes das höhere Gut als die Freiheit eines Schänders. Richter und Psychiater müssen kapieren, dass Mütter, und auch die meisten Väter, so etwas nie akzeptieren können. Hier Menschenrechte gegeneinander abzuwägen ist schlicht pervers.
(Anfangs Juni 2005 im Schweizer Fernsehen).
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